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Trainingsdialog 5 des DFB-Stützpunktes

Datum: 6. Mai 2024
Zusammenfassung: Ort: Sportzentrum Walkenfeld, Lemgo
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Krombacher Pokal 2023-24 - Finale

Datum: 9. Mai 2024
Zusammenfassung: Ort: N.N.
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Fußball-Ferienfreizeit 2024

Datum: 8. Juli 2024 09:30 bis 12. Juli 2024 16:00
Zusammenfassung: Ort: Sportplatz Lemgo-Hörstmar
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Stiftung des FLVW

Amateurfußball-Kampagne

Lippe - Land des Hermann

Die Bezirkssportgerichte

Es ist in erster Instanz sachlich zuständig

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Herren-Bezirksligen ergeben, soweit nicht die Zuständigkeit eines Kreis- oder Verbandssportgerichts gegeben ist,

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Frauen-Bezirksligen ergeben,

  • für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Frauen-Landesligen ergeben, sofern in dem betreffenden Landesverband eine Frauen-Bezirksliga nicht eingerichtet ist,

  • für Angelegenheiten, die Mitarbeiter der dem Bezirk zugeordneten Kreise betreffen,

  • für Verfahren gegen Trainer mit C-Lizenz, die sich aus dem Spielverkehr der Kreisligen und Bezirksligen ergeben.

Ferner ist das BSG in zweiter Instanz sachlich zuständig für die Entscheidungen über die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Kreissportgerichte.

Im Verbandsgebiet existieren fünf Bezirkssportgerichte. Für die Kreise Bielefeld, Detmold, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke und Minden ist das BSG II Ost zuständig. Die BSG besteht aus acht Mitgliedern, die von den o.g. Kreisen gestellt werden. Jeder Kreis hat mindestens ein Mitglied auf dem Kreistag zu wählen. Die in der Reihenfolge nach der Anzahl der kreisangehörigen Vereine mitgliederstärksten Kreise haben jeweils ein weiteres Mitglied zu stellen, bis die Zahl sieben erreicht ist. Der Kreis Lemgo entsendet somit ein Mitglied in das Bezirkssportgericht II Ost.


Vertreter des FLVW-Kreises Lemgo

Friedemann Rolf
In der Bollern 13
32689 Kalletal

05264 6586292
Verein: TuS Lüdenhausen


Postanschrift des Bezirks-Sportgerichts (BSG) II Ost

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
Bezirkssportgericht II Ost
Friedhelm Becker
Lindenstr. 79
33189 Schlangen


Offizielle eMail-Anfragen von Vereinen bitte ausschließlich an das DFBnet-Postfach des BSG II Ost (flvw.bsg2@flvw.evpost.de) senden. Bitte beachten Sie, dass dieses nur innerhalb der geschlossenen Benutzergruppe des DFBnet möglich ist.
Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, fristgebundene Anträge, Rechtmittel, o. ä. weiterhin durch Einschreiben einzulegen. Jeglicher Schriftwechsel ist an die o.g. Postanschrift des BSG II Ost zu senden.