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Spielsperre nach fünfter gelber Karte



Die jeweils fünfte gelbe Karte zieht künftig eine Spielsperre nach sich.

01.08.2014

Die jeweils fünfte gelbe Karte zieht im westfälischen Seniorenfußball künftig eine Spielsperre nach sich. Möglich macht dies eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), die der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) heute in seinen Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht hat. Laut Paragraph 9 der RuVO ist es dabei den drei westdeutschen Landesverbänden überlassen, die Spielsperre nach der jeweils fünften gelben Karte einzuführen.

„Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird die Änderungen bereits zur neuen Saison in allen Seniorinnen- und Seniorenklassen umsetzen“, kündigt Reinhold Spohn an. Der Vorsitzende des westfälischen Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) hatte sich als Mitglied im WFLV-Fußballausschuss für die Spielsperre stark gemacht. Bislang blieben gelbe Karten im Amateurfußball gänzlich folgenlos.

Bereits in der vergangenen Saison hat der FLVW im Seniorenbereich die Spielsperre nach gelb-roter Karte eingeführt. Der administrative Aufwand für Vereine, Schiedsrichter und Funktionäre ist dabei gering. Dank des flächendeckend eingeführten Elektronischen Spielberichts können persönliche Strafen problemlos nachgehalten werden. „Wir möchten durch die neue Regelung die Kartenflut eindämmen“, hofft Reinhold Spohn auf ein Umdenken und mehr Fairplay auf den westfälischen Fußballplätzen.