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Aushändigung des Spielerpasses
WFLV-Spielerpass
Aufgrund zahlreicher Passeinzugsverfahren in den Sommermonaten möchte wir noch einmal
eindringlich auf die Bestimmung des § 15 SpO/WFLV hinweisen.
20.06.2014
eindringlich auf die Bestimmung des § 15 SpO/WFLV hinweisen.
20.06.2014
Geht einem Verein eine Abmeldung (z. B. per Einschreiben) zu, so ist er verpflichtet, in der Regel
dem Spieler oder dem neuen Verein den Spielerpass mit den entsprechenden Eintragungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte den Spielerpass
(möglichst) nicht mit einfachem Brief versenden.