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NRW beschließt dreistufigen Öffnungsplan für den Sport


Foto: FLVW

27.05.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat angesichts sinkender Inzidenzzahlen eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, die bereits am 28.05.2021 in Kraft treten wird und dem Sport neue Öffnungsperspektiven bietet...
Die CoronaSchVO sieht - abhängig von den regionalen Inzidenzzahlen - unter 100 einen dreistufigen Öffnungsplan vor:

  • Stufe 1 Inzidenz ? 35
  • Stufe 2 Inzidenz 50-35,1
  • Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Eine tabellarische Orientierungshilfe vom LandesSportBund steht über diesen Link als PDF zum Download zur Verfügung.

Kurz und knapp: Der Wettkampfsport ist wieder erlaubt, Sport drinnen möglich, die Schwimmbäder dürfen öffnen und die Regelungen für die Zulassung von Zuschauern wurden angepasst.

Gute Nachrichten für die Vereine und Verbände: Ab einer Inzidenz von unter 100 ist der Wettkampfsport grundsätzlich wieder erlaubt, wobei die Vorgaben in den jeweiligen Stufen zu beachten sind (beispielsweise die Personenzahl, mit oder ohne Kontakt). Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Mit Tests und der Möglichkeit zur Rückverfolgung ist dann auch Kontaktsport wieder möglich. Komplexer sind die Regelungen zur Öffnung der Schwimmbäder, die jedoch grundsätzlich öffnen können; leichter wird es unterhalb der Inzidenz von 50.

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht.