Categories: AKTUELLES
      Date: Apr 29, 2020
     Title: Überkreislich spielende Frauen-Teams mit Konsens über Saisonabbruch
29.04.2020

Eindeutiges Meinungsbild bei den Frauenfußball-Vereinen aus den überkreislichen Spielklassen...




Bei den gemeinsamen Videokonferenzen zwischen dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) und den Teams aus Westfalen-, Landes- und Bezirksliga stimmten die Vertreterinnen und Vertreter mit großer Mehrheit für einen Saisonabbruch. Damit herrscht Konsens zwischen den Vereinen der überkreislich spielenden Männer- und Frauenspielklassen.

Den Anfang bestritten zwölf der insgesamt 14 Westfalenligisten bei der Videokonferenz am Samstag. Hier sprachen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen Abbruch der laufenden Saison aus. Am Sonntagmorgen folgte die Konferenz mit den Frauen-Landesligisten – 32 von 42 Vereinen aus den insgesamt drei Staffeln nahmen das Gesprächsangebot des FLVW wahr. Bis auf zwei Clubs stimmten auch hier alle für ein vorzeitiges Saisonende.

Die Bezirksliga ist derzeit in insgesamt sechs Staffeln aufgeteilt. Am Mittwochabend gab es hier insgesamt drei Videokonferenzen. Nur ein einziger teilnehmender Bezirksligist plädierte für eine Saisonfortsetzung, während die große Mehrheit pro Abbruch stimmte.

"Abbruch für Planungssicherheit nahezu alternativlos"

„Alle Vereine würden natürlich im Sinne der Fairness eine sportliche Lösung bevorzugen. Sie wissen aber auch, dass ein Saisonabbruch im Sinne der Planungssicherheit nahezu alternativlos ist“, sagt Marianne Finke-Holtz. Die Vorsitzende der Kommission Frauenfußball lobte die Vereine explizit für den offenen Austausch.

„Die Videokonferenz ist auch bei den Vereinen sehr gut angekommen, weil der Verband die Vereine mit ins Boot holen möchte und viele Fragen beantworten konnte“, so Finke-Holtz. Die vielleicht wichtigste Frage – nämlich die nach der Saisonwertung – muss nach wie vor offen bleiben. „Aber auch hier hat Manfred Schnieders sehr gut und transparent erläutert, dass die Entscheidung noch vom Rechtsgutachten und dem Votum eines außerordentlichen Verbandstages abhängt“.