Categories: AKTUELLES
      Date: May 20, 2021
     Title: NRW beschließt weitreichende Lockerungen für den Sport
20.05.2021

Die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor...



sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

» Eine tabellarische Übersicht finden Sie auf der Homepage des LSB NRW

» Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Vereinsportal VIBSS Online

Wichtiger Hinweis: In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.

Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.

[Aktualisierung 18.05.]: Wenn es die aktuellen Inzidenzwerte zulassen und Vereine von ihren Kommunen die Erlaubnis zur Durchführung von Testspielen im Amateurfußball bekommen, gibt auch der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) grünes Licht für diese Spiele.

Anrissbildtext: Foto: FLVW