Leichtathletik im Kreis Lippe

Antragsverfahren für Laufveranstaltungen

Anmeldeverfahren

für Volksläufe und Walking

Cross- und Waldläufe

Nur noch über das FLVW Dialogsystem !!
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung - Kategorie im Anmeldeformular: Verein - Kreis - Bezirk

Anmeldeschluss

6 Wochen vor der Veranstaltung. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn kein anderer Veranstalter Nachteile hat (50 km Regelung am selben Veranstaltungstag)

Wo einreichen?

Nur noch über das FLVW-Dialogsystem

ab 01.01.2015

Veröffentlichung der eingereichten und genehmigten Termine auf der Kreis-Internetseite!

Weitere notwendige Genehmigungen

Natur- und Waldläufe

- Genehmigungen durch private Waldbesitzer einholen, dann an den KSB Lippe - der KSB prüft und entscheidet, ob das Forstamt und/oder das Straßenverkehrsamt zusätzliche Genehmigungen erteilen müssen. Der KSB Lippe leitet den Antrag automatisch weiter.

Derzeitige Gebühren: Forstamt 50,00 €

                              Straßenverkehrsamt 150,00 €

Stadtläufe

Antrag nur an zuständige Kommune

Nach der Veranstaltung

Innerhalb von 7 Tagen müssen der offizielle Veranstaltungsbericht und die Ergebnisliste im Dialogsystem hochgeladen werden. Dies gehört zu den Pflichten eines Veranstalters.

Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeld von 10,00 € fällig. Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungen des FLVW.

Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung

Der Veranstalter wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 200,00 € belegt. Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungen des FLVW.
Nachträgliche Einreichung der Anmeldeunterlagen mit den normalen Anmeldegebühren.

Gebühren

Ab 01.01.2016             0,50 € pro Teilnehmer ab der AK U18

Für alle jüngeren Teilnehmer fallen keine Verbandsgebühren an!

(Ab AK U16 und jünger)