Leichtathletik im Kreis Lippe |
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Antragsverfahren für
Laufveranstaltungen |
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Anmeldeverfahren für Volksläufe und Walking Cross- und
Waldläufe |
Nur noch über das FLVW Dialogsystem !! |
Anmeldeschluss |
6 Wochen vor der
Veranstaltung. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn kein anderer Veranstalter Nachteile
hat (50 km Regelung am selben Veranstaltungstag) |
Wo einreichen? |
Nur noch über das FLVW-Dialogsystem ab 01.01.2015 |
Veröffentlichung der eingereichten und genehmigten Termine auf
der Kreis-Internetseite! |
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Weitere notwendige Genehmigungen |
Natur- und Waldläufe - Genehmigungen durch private Waldbesitzer einholen,
dann an den KSB Lippe - der KSB prüft und entscheidet, ob das Forstamt
und/oder das Straßenverkehrsamt zusätzliche Genehmigungen erteilen müssen. Der
KSB Lippe leitet den Antrag automatisch weiter. Derzeitige Gebühren: Forstamt 50,00 €
Straßenverkehrsamt 150,00 € Stadtläufe Antrag nur an zuständige Kommune |
Nach der Veranstaltung |
Innerhalb von 7 Tagen
müssen der offizielle Veranstaltungsbericht und die Ergebnisliste im
Dialogsystem hochgeladen werden. Dies gehört zu den Pflichten eines
Veranstalters. Bei Fristversäumnis wird
ein Ordnungsgeld von 10,00 € fällig. Veröffentlichung in den offiziellen
Mitteilungen des FLVW. |
Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung |
Der Veranstalter wird mit einem Ordnungsgeld von bis
zu 200,00 € belegt. Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungen des
FLVW. |
Gebühren |
Ab 01.01.2016 0,50 € pro Teilnehmer ab der AK
U18 Für alle jüngeren
Teilnehmer fallen keine Verbandsgebühren an! (Ab AK U16 und jünger) |