Categories: AKTUELLES
      Date: Oct 29, 2016
     Title: Regelung an stillen Feiertagen

29.10.2016

An dieser Stelle erinnern wir an den besonderen gesetzlichen Schutz (siehe auch § 49 Abs. 2 SpO/WDFV) der stillen Feiertage im November...



Demnach dürfen sportliche Veranstaltungen an Allerheiligen (1. November) bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag (13. November) bis 13:00 Uhr und am Totensonntag (20. November) bis 18:00 Uhr nicht durchgeführt werden.