Categories: AKTUELLES
Date: Jun 18, 2015
Title: Neue Verwaltungsanordnung für Spielgemeinschaften
18.06.2015
Der Verbandsfußballausschuss des FLVW hat eine Änderung der "Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften" beschlossen...
Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen sind:
1. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf ein Jahr befristet (bisher 3 Jahre).
2. Mannschaften aus einer SG sind nun aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens 3 Jahre am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Die Verwaltungsanordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft und steht unter "Info und Service" /Spielbetrieb zum Download bereit.