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Kreisvorstand beschließt das Ende der Saison 2020/2021



21.04.2021

Der Kreisvorstand hat am 21.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die vom FLVW-Kreis Lemgo organisierten kreislichen Meisterschaftswettbewerbe der Spielzeit 2020/2021 im Herren- und Frauenbereich werden zum 30.06.2021 beendet, ohne dass weitere Spiele durchgeführt werden.
2. Das Spieljahr 2020/2021 bleibt gemäß der Sonderregelung des § 41 Abs. 2b SpO/WDFV für die Spielzeit 2020/2021 in den vom FLVW-Kreis Lemgo organisierten kreislichen Meisterschaftswettbewerben der Spielzeit 2020/2021 im Herren- und Frauenbereich ohne Wertung, da aufgrund der Coronavirus-Pandemie weniger als 50% der Spiele in allen Gruppen durchgeführt werden können. In der Spielzeit 2020/2021 gibt es keine Meister, Auf- oder Absteiger, wobei Zurückziehungen berücksichtigt werden.
3. Die Entscheidung zur Beendigung der Meisterschaftswettbewerbe umfasst auch den Pokalwettbewerb des Krombacher-Pokals auf Kreisebene.

Begründung:

In der am 19.4.2021 in Kraft getretenen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen (Coronaschutzverordnung NRW) ist bis zum 26.04.2021 Kontaktsport im Amateursportbereich untersagt.

Selbst wenn durch die daran anschließende Coronaschutzverordnung NRW der Kontaktsport auch im Amateursportbereich ab voraussichtlich 09.05.2021 wieder vollumfänglich möglich wäre, könnte unter Einberechnung einer Vorbereitungszeit von vier Wochen, die nach Einschätzung von Sportwissenschaftlern vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs mindestens notwendig ist, möglichst in Mannschaftsstärke und mit Kontaktübungen, um eine Gesundheitsgefährdung/Verletzungsrisiko der Spielerinnen und Spieler zu vermeiden, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens am 13.06.2021 erfolgen.

Gemäß § 26 Abs. 1 SpO/WDFV endet das Spieljahr am 30.06. eines Jahres. Die Sonderregelung des § 26 Abs. 1 SpO/WDFV für das Spieljahr 2019/2020 und das Spieljahr 2020/2021 sieht lediglich vor, dass für den Beginn des Spieljahres 2020/2021 eine abweichende Regelung getroffen werden kann, nicht aber für dessen Ende.

In dem Zeitfenster vom 13.06.2021 bis zum 30.06.2021, also ungefähr in einem Zeitraum von drei Wochen, ist es u. a. unter folgenden Gesichtspunkten nicht möglich und insbesondere den Vereinen im Amateursport nicht zumutbar in allen Gruppen 50% der Spiele bis zum 30.06.2021 durchzuführen.

- Meisterschaftsspiele sollen nach § 49 SpO/WDFV in der Regel an Samstagen, Sonn- und Feiertagen angesetzt werden. Auf Grund der zu erwartenden Ausgangsbeschränkungen ab 22:00 Uhr sind Spiele in der Woche nicht realistisch:

- Eine dauerhafte Berücksichtigung von Wochenspieltagen für die Regelspieltage (sog. englische Wochen) ist vor dem Hintergrund des Amateurfußballs und unter Berücksichtigung der privaten und beruflichen Gegebenheiten der Spielerinnen und Spieler und Mannschaftsverantwortlichen unzumutbar.

- In einzelnen Gruppen müssen zusätzlich noch Nachholspiele ausgetragen werden, um eine einheitliche Anzahl an Spielen zu erreichen.

- Es kann zu lokalen Lockdown´s bzw. Sperrungen von Platzanlagen und Trainings- sowie Spielverboten entsprechend der in der Bund-Länder-Konferenz festgelegten Öffnungsschritte durch die kommunalen Behörden kommen.

- Bei Quarantäne-bedingten Spielausfällen ist zusätzlich ein 10- bis 14-tägiger Versatz zur Neuterminierung der Spiele zu berücksichtigen.

- Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen einzelner Platzanlagen durch beispielsweise Doppelbelegung von mehreren Vereinen oder Parallelspielbetrieb mehrerer Mannschaften eines Vereins und die Berücksichtigung des Jugendspielbetriebs schränken die Anzahl der durchzuführenden Spiele ein.

- Ein Spielbetrieb wäre wohl nur unter Ausschluss von Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, was die Vereine zusätzlich finanziell belasten würde.

Ein Moduswechsel gemäß § 38 Abs. 1 SpO/WDFV kommt nicht in Betracht, weil dadurch auch keine planbare Verbesserung der Situation aus den oben beschriebenen Gründen entstehen würde. Aufgrund der derzeitigen Lage ist es zudem nicht absehbar, wie viele Spiele unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit von vier Wochen bis zum 30.06.2021 durchgeführt werden können. Gegen einen Moduswechsel spricht weiterhin, dass coronabedingte Spielausfälle aus zeitlichen Gründen nicht nachgeholt werden können. Eine sportliche Herbeiführung von Aufsteigern ist daher nicht rechtssicher planbar, weshalb nicht auszuschließen ist, dass der Modus bis zum 30.06.2021 erneut geändert werden muss. Um den Vereinen Planungssicherheit zu geben, ist daher ein Moduswechsel nicht in Betracht zu ziehen.

Aus diesen Gründen ist die Spielzeit 2020/2021 zu beenden und eine Wertung der Spielzeit 2020/2021 gemäß § 41 Abs. 2b SpO/WDFV vorzunehmen. Die Spielzeit 2020/2021 ist daher nicht zu werten, sodass es keine Meister, Auf -und Absteiger gibt. Für Mannschaften, die sich vom Spielbetrieb zurückgezogen haben, gelten hingegen die Regelungen des § 52 SpO/WDFV unverändert.